AGB

ALLGEMEINE REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und FreshCycling, Inh. Max Weißgerber, Strassburger Allee 93, 45481 Mühlheim an der Ruhr (im Folgenden „FreshCycling“) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a -m des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV und füllen diese aus.

1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde FreshCycling den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit sie dem Kunden vorliegen.
1.2 Für die Leistungspflicht des Veranstalters sind nur die von FreshCycling herausgegebenen Informationen maßgeblich.
1.3 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. FreshCycling bestätigt den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von FreshCycling zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Bei Reiseantritt von weniger als 10 Tagen nach Buchung geschieht dies schnellstmöglich.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von FreshCycling vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FreshCycling vor, an das FreshCycling für die Dauer von drei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist FreshCycling die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6 Der Reiseanmelder muss FreshCycling umgehend benachrichtigen, wenn die Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt eingegangen sind. In diesem Fall wird FreshCycling, die vollständige Bezahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente umgehend zusenden.

2 Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 30% innerhalb 7 Kalendertagen pro Person des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung inklusive aller Leistungen wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist FreshCycling berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
2.3 Werden Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet und deshalb gemahnt werden muss, ist FreshCycling berechtigt, eine Mahnkostenpauschale zu erheben, wobei der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt.
2.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies zur Auflösung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rückstrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.
2.5 Die vollständige Bezahlung des Reisepreises ist entsprechend auch Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen.

3 Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von FreshCycling nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 FreshCycling ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FreshCycling in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von FreshCycling über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4 Preisänderungen
4.1 FreshCycling behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.
4.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann FreshCycling vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenen Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann FreshCycling von dem Kunden verlangen.
4.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FreshCycling in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FreshCycling unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform zu erklären. Ein in sonstiger Weise gegenüber FreshCycling erklärter Rücktritt ist unbeschadet dessen wirksam.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert FreshCycling den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann FreshCycling, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3 FreshCycling hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 30 Kalendertage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,
ab 29. bis 22. Kalendertag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
ab 21. bis 15. Kalendertag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab 14. bis 4. Kalendertag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
ab 3. bis 1 Kalendertag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises,
am Tag der Reise und bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises
Bei Sondertarifen kann diese Staffelung ausgesetzt werden. In diesem Fall gilt sofort ein 100%iger Entschädigungsanspruch. Dies gilt nur wenn FreshCycling zur Buchung ausdrücklich über den Sondertarif und die Stornobedingungen informiert hat.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, FreshCycling nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 FreshCycling behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FreshCycling verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekrankenversicherung sind nicht im Reisepreis enthalten. FreshCycling empfiehlt den Abschluss dieser Versicherungen.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6 Umbuchungen, Ersatzperson
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann FreshCycling bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt bei
a) Eigenleistungen € 25,- pro Person
b) Fremdleistungen mind. € 40.- pro Person, oder die anfallenden Gebühren.
6.2 Generelle Voraussetzung für eine Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Einzelleistung (z.B. Zimmerkapazität im Hotel, Flugkapazität der Airline, Leihradkapazität in der ausgewählten Kategorie etc.)
6.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6.4 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, ist FreshCycling berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. FreshCycling kann dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Mehrkosten betragen in der Regel EUR 40,- je Person.

7 Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt auch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
FreshCycling kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat FreshCycling unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Beide Seiten können den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für FreshCycling insbesondere dann vor, wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen andrer Reiseteilnehmer gerechtfertigt ist. Kündigt FreshCycling aus wichtigem Grund, so behält FreshCycling den Anspruch auf den Reisepreis; FreshCycling muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die FreshCycling aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern vergüteten Beträge.

10 Plichten des Reisenden
10.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, FreshCycling einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel FreshCycling an dessen Sitz zur Kenntnis zu gegeben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von FreshCycling wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für FreshCycling erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er FreshCycling zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FreshCycling verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für FreshCycling erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er FreshCycling auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

11 Beschränkung der Haftung
11.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit FreshCycling für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.2 FreshCycling haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
11.3 FreshCycling haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, oder wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11.4 FreshCycling stellt Sicherungsscheine aus. Damit besteht eine Absicherung für die Kundengelder auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit.
11.5 Bei allen Transporten gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens (wenn der Kunde von FreshCycling im Vorfeld darüber informiert wurde).
11.6 FreshCycling haftet nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Wenn Sport-oder Trainingsgeräte trotz ordnungsgemäßer Einführung unsachgemäß gehandhabt werden, bleibt FreshCycling von der Haftung unberührt.
11.7 Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche wegen Nichterbringung der Reise gemäß §§ 651c bis 651f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber FreshCycling unter der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB gelten gemacht werden.
12.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FreshCycling oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FreshCycling beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von FreshCycling oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von FreshCycling beruhen.
12.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem am Erklärungsort staatlich anerkannten Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
12.4 Schweben zwischen dem Kunden und FreshCycling Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder FreshCycling die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FreshCycling findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen FreshCycling im Ausland für die Haftung von FreshCycling dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Kunde kann FreshCycling nur an dessen Sitz verklagen.
13.3 Für Klagen von FreshCycling gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von FreshCycling vereinbart.

14 Datenschutz
14.1 Die Erhebung und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Reise notwendig sind. Diese und die Mitarbeiter von FreshCycling sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten zu Werbezwecken und/oder Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken muss der Kunde ausdrücklich zustimmen. Ohne Zustimmung werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht für Werbezwecke weitergeben.
14.2 Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

15 Ausüben des Radsportes
15.1 Jeder Teilnehmer ist für seinen Trainings- und Gesundheitszustand und sein eigenes Fahrkönnen selbst verantwortlich.
15.2 Der Reiseteilnehmer hat die jeweilige Straßenverkehrsordnung und die Anweisungen der Gruppenleiter zu beachten und einzuhalten.
15.3 Die Teilnahme an geführten Gruppen ist nicht verpflichtend. Bei der Teilnahme hat der Gast den leitenden Personen Folge zu leisten. Die Teilnahme an geführten Gruppen geschieht auf eigene Gefahr.
15.4 Fahrten im Verbund bergen ein Risiko, dem sich der Teilnehmer bewusst ist. FreshCycling haftet nicht für Fahrfehler und daraus resultieren Schäden, es sei denn dass diese von FreshCycling oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Für Schäden und Ansprüche zwischen den einzelnen Teilnehmern haftet FreshCycling in keinem Falle.

16 Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen:
„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

REISEVERANSTALTER
FreshCycling
Max Weissgerber
Strassburger Allee 93
D45481 Mülheim an der Ruhr
e-mail: info@freshcycling.com

MaxAllg. Reise- und Vertragsbedingungen